Der Gemeinderat beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm der Marktgemeinde Hochneukirchen-Gschaidt abzuändern.
Der Entwurf wird gemäß § 24 Abs. 5, NÖ Raumordnungsgesetz 2014, durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 8. Mai 2026 bis 19. Juni 2026 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf der Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen. Gültige Stellungnahmen können nur zu den im Entwurf dargestellten Änderungspunkten eingebracht werden.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung Berücksichtigung findet.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dateien:
Auflistung Änderungspunkte
Plandarstellung