Der Gemeinderat beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm der Marktgemeinde Hochneukirchen-Gschaidt abzuändern. Die Änderungen haben verschiedene Umwidmungen zum Gegenstand.
Der Entwurf wird gemäß § 24 Abs. 5, NÖ Raumordnungsgesetz 2014, durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 12. Februar 2024 bis 25. März 2024 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf der Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen. Gültige Stellungnahmen können nur zu den im Entwurf dargestellten Änderungspunkten eingebracht werden.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung Berücksichtigung findet.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dateien:
Auflistung Änderungspunkte
Plandarstellungen