Seit dem Jahr 2012 wird die Förderung für die künstliche Besamung von Rindern im nachfolgenden Jänner ausbezahlt. Mit dieser Vorgangsweise wird der EU-Vorschrift über die Zuerkennung und Auszahlung von agrarischen de-minimis Beihilfen entsprochen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.09.2024 beschlossen, die Förderung für die künstliche Rinderbesamung von € 12,- auf € 15,- pro Besamung anzuheben.
Ertsmalig gilt der höhere Fördersatz für Besamungen des Jahres 2024, deren Förderung ab 2025 beantragt werden kann.
Wir laden deshalb jene Landwirte, die im heurigen Jahr Besamungen bei Rindern durchführen haben lassen, in der Woche vom 13. bis 17. Jänner 2025 ein, während der Parteienverkehrszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr, Freitag zusätzlich von 13.00 - 18.00 Uhr) die Förderung zu beantragen. Die Besamungsbelege sind dabei mitzubringen.
Das Formblatt für den Antrag erhalten Sie am Gemeindeamt. In dieses Formblatt sind alle in den der Antragstellung vorangegangenen zwei Jahren beantragten und ausbezahlten de-minimis-Beihilfen einzutragen. Die bewilligte Förderung wird dann wie im Vorjahr durch Überweisung auf das Konto ausbezahlt.