Wie in den vergangenen Jahren erfolgt auch heuer die Ausgabe der Müllsäcke gemeinsam mit der Auszahlung des Jagdpachtes. Gleichzeitig mit den schwarzen Restmüllsäcken werden auch die gelben Säcke für die Entsorgung der Verpackungen ausgegeben.
Bitte merken Sie sich folgende Termine vor:
KG Hochneukirchen:
Montag, 9. Dezember bis Donnerstag, 12. Dezember jeweils von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
KG Gschaidt:
Freitag. 13. Dezember von 08.00 - 12.00 Uhr
Die Anzahl der zugeteilten Restmüllsäcke bleibt unverändert. Pro Liegenschaft werden 12 bzw. für Ein-Personen-Haushalte 6 schwarze Müllsäcke ausgegeben. Jede Liegenschaft erhält 13 Stück gelbe Säcke.
Sollte damit nicht das Auslangen gefunden werden, können noch weitere im Laufe des Jahres zusätzlich abgeholt werden - die gelben Säcke kostenlos und die schwarzen Säcke kostenpflichtig. Es sollte aber möglichst sparsam damit umgegangen werden und vor allem das Volumen der Verpackungsstoffe im gelben Sack entsprechend verdichtet werden.
Selbstverständlich spricht nichts dagegen, wenn Bewohner aus der KG Gschaidt ihre Müllsäcke in Hochneukirchen abholen bzw. ein Bewohner aus der KG Hochneukirchen am Freitag in Gschaidt. Die Auszahlung des Jagdpachtes ist am Freitag Vormittag in Hochneukirchen jedoch nicht möglich, da sich an diesem Tag alle Unterlagen in Gschaidt befinden.
Der Abfallentsorgungsplan ist in diesem Gemeindeboten enthalten. Nehmen Sie diesen bitte aus dem Boten heraus und bewahren Sie ihn das ganze Jahr auf.
Alle Abfallentsorgungstermine (einschließlich der Entleerungstermine der Container auf den Altstoffsammelinseln) sind auch auf der Gemeinde-Website udn über die Gem2Go-App abrufbar.
Die Auszahlung des Jagdpachtes durch die Gemeinde erfolgt im Auftrag der beiden Jagdausschüsse Hochneukirchen und Gschaidt, die für die Aufteilung der Anteile auf die einzelnen Grundbesitzer verantwortlich sind. Der Jagdpacht ist innerhalb von 6 Monaten ab Ende der Kundmachung, d.h. bis 30. Mai 2025, abzuholen. Beträge, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgholt wurden, werden dem jeweiligen Jagdausschuss zugeführt, der über die Verwendung entscheidet.
Die Auszahlung des Jagdpachtes erfolgt ausschließlich an den/die Grundeigentümer:in. Für eine Abholung durch eine stellvertretende Person, die nicht Grundeigentümer:in ist, ist eine Vollmacht erforderlich:
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