Notwendige Schritte für eine Baubewilligung

hausbau

Da sich leider die Fälle häufen, dass sich BauwerberInnen nicht an die gesetzlich vorgesehenen Schritte halten, geben wir hier einen Überblick über die Zeitabfolge bei Bauvorhaben:

1. Vorprüfung & Beratung

-       Holen Sie am Bauamt (Gemeindeamt Hochneukirchen) alle notwendigen Informationen ein.

-       Dort wird geprüft, ob Ihr Vorhaben bewilligungspflichtig ist (kleinere Bauvorhaben sind eventuell nur anzeige- oder meldepflichtig).

-       Sehen Sie den Flächenwidmungsplan ein.

-       Informieren Sie sich, welche Unterlagen mit dem Bauansuchen eingebracht werden müssen.

2. Einreichung des Bauansuchens

3. Prüfung durch die Baubehörde

Die Baubehörde prüft innerhalb von 3 Monaten nach Einbringung der vollständigen Unterlagen:

-       Formelle Richtigkeit

-       Übereinstimmung mit dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

-       Einhaltung von Abständen, Bauhöhe usw.

-       Ob das Projekt öffentliche Interessen (z. B. Verkehrssicherheit) berührt oder ob Nachbarrechte betroffen sind

5. Baubewilligung im Falle einer positiven Prüfung

Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, wird die Baubewilligung schriftlich erteilt. Sie kann mit Auflagen verbunden sein (z. B. bestimmte Bauausführung, Nachweise).

6. Baubeginn & Bauausführung

-       Baubeginn muss der Gemeinde gemeldet werden

-       Die Bauausführung muss den bewilligten Plänen entsprechen

-       Es kann eine Bauaufsicht bzw. Kontrolle durch die Gemeinde erfolgen

7. Fertigstellung & Benützungsbewilligung

Nach Abschluss der Bauarbeiten ist eine Fertigstellungsmeldung inkl. aller im Bewilligungsbescheid geforderter Nachweise bei der Gemeinde einzubringen.

03.07.2025 17:30

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