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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2019 beschlossen, die beiden Pfarrfriedhöfe Hochneukirchen und Gschaidt ab 1.1.2020 in die Verwaltung der Gemeinde zu übernehmen. Das bedeutet, dass die Gemeinde einerseits zukünftig für die Pflege und Erhaltung der Friedhofsanlagen zu sorgen hat und anderseits zur Einhebung der entsprechenden Friedhofsgebühren berechtigt ist. Die Gebühren gestalten sich lt. Friedhofsgebührenordnung vom 17.12.2020 (nach dem NÖ. Bestattungsgesetz 2007) wie folgt – Grabstellengebühren und Verlängerungsgebühren bleiben für Erdgrabstellen der Höhe nach unverändert zum Beschluss des Pfarrgemeinderates, die Vorschreibung erfolgt jedoch auf 10 Jahre und nicht mehr auf 5 Jahre wie bisher bei der Pfarre:
a) Grabstellengebühren für die Überlassung des Benützungsrechtes (10 Jahre): € 600,-- für ein Einzelgrab oder eine Urnensäule, € 800,-- für ein Doppelgrab
b) € 300,-- einmaliger Zuschlag für das Fundament der Urnensäule
c) Verlängerungsgebühren für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre: € 400,-- für ein Einzelgrab oder eine Urnensäule, € 600,-- für ein Doppelgrab
d) Beerdigungsgebühren für das Öffnen und Schließen der Erdgrabstelle: Beerdigung in einem Erdgrab € 470,--, vertiefte Beerdigung € 510,--, Urnenbeerdigung in einem Erdgrab € 160,--, Mehraufwand bei unvorhergesehenen Stemmarbeiten pro Arbeitsstunde € 25,--
e) Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle: € 25,-- pro angefangenem Tag
Die Grabarbeiten werden weiterhin von Herrn Johann Fries durchgeführt, mit ihm wurde seitens der Gemeinde eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Für die Betreuung der Aufbahrungshalle sind nach wie vor Frau Monika Kager in Hochneukirchen und Frau Edeltraud Ritter in Gschaidt zuständig.
Bei einem Todesfall bitten wir Sie um folgende Vorgehensweise:
- Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsinstitut
- bezüglich Sterbeläuten und Überführung in die Aufbahrungshalle Kontaktaufnahme mit Monika Kager (Tel. +43 650 370 31 44 oder +43 2648 203 34), oder Edeltraud Ritter (Tel. +43 650 957 88 93 oder +43 2648 359)
- Terminfestlegung Begräbnis und kirchliche Angelegenheiten: Kontaktaufnahme mit Herrn Pfarrer Wallner (Tel. +43 2648 202 03)
- Kontaktaufnahme mit der Gemeinde zur Abklärung, ob der/die Verstorbene in einem bestehenden Grab beerdigt werden soll oder ob ein neues Grab benötigt wird (Tel. +43 2648 202 06)
- Kontaktaufnahme mit Herrn Johann Fries – Tel. +43 676 978 27 65 oder +43 2648 798
- Wenn Verführung der Leiche in den Friedhof von der zuständigen Feuerwehr gewünscht, Verständigung FFW Hochneukirchen – Kdt. Alois Weber, Tel. +43 664 521 00 53 FFW Maltern - Kdt. Klaus Beiglböck, Tel. +43 676 484 39 68 (Wilhelm Beiglböck) oder FFW Gschaidt – Kdt. Martin Maurer, Tel. +43 664 816 25 64
Die aktuelle Friedhofsordnung zum Download:Friedhofsordnung1. Änderung der Friedhofsordnung per 1.4.2021
Die aktuelle Friedhofsgebührenordnung zum Download:Friedhofsgebührenordnung1. Änderung der Friedhofsgebührenordnung per 1.4.2021
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen am Gemeindeamt gerne zur Verfügung!
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