Friedhöfe Hochneukirchen und Gschaidt

Friedhöfe Hochneukirchen und Gschaidt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2019 beschlossen, die beiden Pfarrfriedhöfe Hochneukirchen und Gschaidt ab 1.1.2020 in die Verwaltung der Gemeinde zu übernehmen. Das bedeutet, dass die Gemeinde einerseits zukünftig für die Pflege und Erhaltung der Friedhofsanlagen zu sorgen hat und anderseits zur Einhebung der entsprechenden Friedhofsgebühren berechtigt ist. Die Gebühren gestalten sich lt. Friedhofsgebührenordnung vom 17.12.2020 (nach dem NÖ. Bestattungsgesetz 2007) wie folgt – Grabstellengebühren und Verlängerungsgebühren bleiben für Erdgrabstellen der Höhe nach unverändert zum Beschluss des Pfarrgemeinderates, die Vorschreibung erfolgt jedoch auf 10 Jahre und nicht mehr auf 5 Jahre wie bisher bei der Pfarre:

 

a)    Grabstellengebühren für die Überlassung des Benützungsrechtes (10 Jahre):
 € 600,-- für ein Einzelgrab oder eine Urnensäule, € 800,-- für ein Doppelgrab

b)    € 300,-- einmaliger Zuschlag für das Fundament der Urnensäule

c)    Verlängerungsgebühren für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre:
 € 400,-- für ein Einzelgrab oder eine Urnensäule, € 600,-- für ein Doppelgrab

d)    Beerdigungsgebühren für das Öffnen und Schließen der Erdgrabstelle: Beerdigung in einem Erdgrab
 € 470,--, vertiefte Beerdigung € 510,--, Urnenbeerdigung in einem Erdgrab € 160,--, Mehraufwand bei  unvorhergesehenen Stemmarbeiten pro Arbeitsstunde € 25,--

e)    Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle: € 25,-- pro angefangenem Tag


Die Grabarbeiten werden weiterhin von Herrn Johann Fries durchgeführt, mit ihm wurde seitens der Gemeinde eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Für die Betreuung der Aufbahrungshalle sind nach wie vor Frau Monika Kager in Hochneukirchen und Frau Edeltraud Ritter in Gschaidt zuständig. 

 

Bei einem Todesfall bitten wir Sie um folgende Vorgehensweise:

-          Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsinstitut

-          bezüglich Sterbeläuten und Überführung in die Aufbahrungshalle Kontaktaufnahme mit
 Monika Kager (Tel. +43 650 370 31 44 oder +43 2648 203 34), oder
 Edeltraud Ritter (Tel. +43 650 957 88 93 oder +43 2648 359) 

-          Terminfestlegung Begräbnis und kirchliche Angelegenheiten: Kontaktaufnahme mit
 Herrn Pfarrer Wallner (Tel. +43 2648 202 03)

-          Kontaktaufnahme mit der Gemeinde zur Abklärung, ob der/die Verstorbene in einem bestehenden Grab beerdigt werden soll oder ob ein neues Grab benötigt wird (Tel. +43 2648 202 06)

-          Kontaktaufnahme mit Herrn Johann Fries – Tel. +43 676 978 27 65 oder +43 2648 798

-          Wenn Verführung der Leiche in den Friedhof von der zuständigen Feuerwehr gewünscht, Verständigung
   FFW Hochneukirchen – Kdt. Alois Weber, Tel. +43 664 521 00 53
   FFW Maltern - Kdt. Klaus Beiglböck, Tel. +43 676 484 39 68 (Wilhelm Beiglböck) oder
   FFW Gschaidt – Kdt. Martin Maurer, Tel. +43 664 816 25 64

 

Die aktuelle Friedhofsordnung zum Download:
Friedhofsordnung
1. Änderung der Friedhofsordnung per 1.4.2021

Die aktuelle Friedhofsgebührenordnung zum Download:
Friedhofsgebührenordnung
1. Änderung der Friedhofsgebührenordnung per 1.4.2021


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen am Gemeindeamt gerne zur Verfügung!

Kontakt

OrtHauptstraße 26
2852 Hochneukirchen

QR-Code zum Scannen öffnen

Mitarbeiter

Elisabeth Kager
Kontaktdaten von Elisabeth Kager
Elisabeth Kager
Tel: +43 2648 202 06 11
Fax: +43 2648 202 06 30
elisabeth.kager@hochneukirchen-gschaidt.at
Hauptstraße 26

Zum Routenplaner

Lageplan vergrößern

Diesen Seiteninhalt teilen

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit Twitter