Wichtiges zum Winterdienst

winterdienst

Erreichbarkeit außerhalb der Amtsstunden

Die zufriedenstellende Abwicklung des Winterdienstes stellt für die Gemeinde alle Jahre wieder eine große Herausforderung dar. Die Gemeindevertretung ist sehr bemüht, mit dem zur Verfügung stehenden Personal und den vorhandenen Fahrzeugen für eine möglichst gute Räumung und Streuung der Gemeindestraßen und Güterwege zu sorgen. 

Trotzdem kann es vorkommen, dass z.B. die Lage nicht richtig eingeschätzt wird oder ein dringender Räumungsbedarf gegeben ist, der den bereitschaftshabenden Mitarbeitern bzw. der Firma Kager nicht bekannt ist.

Wie schon im Vorjahr gibt es auch heuer wieder außerhalb der Amtsstunden des Gemeindeamtes (werktags von 17.00 bis 8.00 Uhr und am Wochenende/Feiertag) folgendes Service:

Über den Anrufbeantworter des Gemeindeamtes (+43 2648 202 06) erfahren Sie, welcher Gemeindearbeiter Bereitschaftsdienst versieht und unter welcher Nummer er zu erreichen ist. Bitte kontaktieren sie den diensthabenden Bauhofmitarbeiter nur in dringenden Fällen. Anregungen zur Verbesserung des Winterdienstes können Sie gerne telefonisch an den Bürgermeister (+43 0650 316 16 30) herantragen.

Im Oktober gab es wieder eine Zusammenkunft mit allen Winterdienst-Mitarbeitern, bei der die Organisation des Winterdienstes eingehend besprochen wurde, um für einen möglichst reibungslosen und für die Bevölkerung zufriedenstellenden Schneeräum- und Streudienst sorgen zu können. Da immer wieder Mitarbeiter für den Winterdienst benötigt werden, laden wir Interessenten ein, sich am Gemeindeamt zu melden.

Räumung im Ort Hochneukirchen

Im kommenden Winter wird die Räumung und Streuung im Ort Hochneukirchen von zwei Mitarbeitern im Bereitschaftsdienst, Martin Stübegger und Dietmar Ringhofer durch geführt. 

Für die Gehsteigräumung ist Oleksii Aliabiev zuständig.

Linksfahren der Schneeräumfahrzeuge

Wir möchten die Straßenbenützerinnen und Straßenbenützer darauf hinweisen, dass es den Schneeräumfahrzeugen gemäß § 27 der Straßenverkehrsordnung erlaubt ist, auch auf der linken Straßenseite zu fahren, wenn das Räumfahrzeug mit einem Blinklicht ausgestattet ist. Alle Straßenbenützer haben den Fahrzeugen des Straßendienstes, wenn sie sich auf einer Arbeitsfahrt befinden, für die Schneeräumung Platz zu machen. Entgegenkommenden Fahrzeugen des Straßendienstes, die auf einer Arbeitsfahrt die linke Straßenseite benützen, ist links auszuweichen.

Diese STVO-Bestimmung dürfte nicht allen Straßenbenützerinnen und Straßenbenützer bekannt sein, denn die Gemeindearbeiter berichten immer wieder, dass Fahrzeuglenker überrascht bzw. mit Unverständnis reagieren, wenn ihnen das Räumfahrzeug z.B. auf der Harmannsdorfer Straße auf der "falschen" Straßenseite entgegen kommt.

Räumung von Gehsteigen

Wie alle Jahre wird auch heuer wieder allen an einen Gehsteig angrenzenden Grundbesitzern ihre Verpflichtung zur Räumung und Streuung des Gehsteiges in Erinnerung gerufen. Diese Verpflichtung ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Bitte sorgen Sie dafür, dass der Gehsteig nach einem Schneefall für die Fußgänger begehbar gemacht wird. Von der Gemeinde werden nur jene Gehsteige geräumt, die an Gemeindegrund angrenzen.

Grundbesitzer, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, müssen nach einer Ermahnung durch die Polizei mit einer Verwaltungs­strafe rechnen. Den Grundbesitzern sollte auch bewusst sein, dass sie bei einem Unfall, der einen Personen- oder Sachschaden nach sich zieht, zur Haftung herangezogen werden können, wenn der Gehsteig nicht ordnungsgemäß geräumt oder gestreut gewesen sein sollte.

Parken auf dem Pfarrparkplatz

Im Zusammenhang mit der Schneeräumung ergeht auch das Ersuchen an alle, die auf dem Pfarrparkplatz parken, die Fahrzeuge blockweise abzustellen und nicht über den ganzen Parkplatz verstreut. Damit erleichtern Sie die Räumung des Parkplatzes wesentlich.

Auch die Chauffeure des Schulbusses der Firma Südburg haben eine Bitte an alle Parker:innen: Halten Sie bitte auf den Abstellplätzen im bauhofnahen Bereich die äußeren Plätze frei, damit der Bus in einer Wendeschleife umdrehen kann. 

Die Bevölkerung wird generell gebeten, Fahrzeuge so abzustellen, dass sie bei den bekannten Umkehrplätzen der Räumfahrzeuge nicht im Weg sind und dadurch das Umkehren nicht unnötig erschweren.

Zurückschneiden der Äste

Wir ersuchen weiters die Anrainer von Gemeindestraßen und Güterwegen, überhängende Äste bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Bäume und Sträucher, die unter der Schnee- und Raureiflast oft weit in die Fahrbahn hineinhängen stellen für die Winterdienstfahrzeuge und auch die Müllabfuhr eine erhebliche Beeinträchtigung dar. Falls die Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann und die Gemeinde die Beseitigung der Behinderung durchzuführen hat, muss ein Kostenersatz verlangt werden.

27.11.2024 12:00

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