Die Gemeinde Hochneukirchen-Gschaidt liegt in einem ausgewiesenen Einzugsgebiet für Wildbäche. Um die Bevölkerung besser vor Hochwasserschäden zu schützen, ist die Gemeinde nun gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Kontrollen und Pflegemaßnahmen an den Bachläufen durchzuführen.
Ziel ist es, potenzielle Gefahren wie Ablagerungen, Totholz oder unzulässige Verbauungen frühzeitig zu erkennen und rasch zu beseitigen. Dadurch können Schäden verhindert und Haftungsrisiken reduziert werden.
Neu ist, dass die Gemeinde auch dann handeln muss, wenn der Verursacher von Verunreinigungen nicht bekannt ist. Die Räumung erfolgt auf Gemeindekosten, kann aber später vom Verursacher eingefordert werden. Auch Schäden an Ufern oder Schutzbauten werden künftig an die Bezirkshauptmannschaft gemeldet.
Die Gemeinde appelliert an alle Anrainer entlang der Wildbäche, mögliche Gefahrenquellen zu vermeiden und mit der Gemeinde zusammenzuarbeiten. Nur so kann der Schutz für Mensch, Umwelt und Infrastruktur langfristig gewährleistet werden.