Wohnbauförderung

Wohnbauförderung

Die Gemeinde gewährt eine Wohnbauförderung (unter bestimmten Voraussetzungen) in Höhe von 25 % der Aufschließungskosten, bis zu einer Maximalfläche es Bauplatzes von 800 m².

Richtlinien Wohnbauförderung (144 KB) - .PDF

Zuständig

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