e-card Fotoregistrierung ab 2. September 2024 möglich

e-card Stapel

Seit 1.1.2020 ist auf allen neu ausgegebenen oder ausgestellten e-Cards für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ein Lichtbild dauerhaft anzubringen, das den Karteninhaber/die Karteninhaberin erkennbar zeigt. Davon ausgenommen sind Personen, die im Ausstellungsjahr der e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben und Personen ab inkl. Pflegestufe 4.

Die Marktgemeinde Hochneukirchen-Gschaidt wurde durch Verordnung des Bundesministeriums für Inneres ermächtigt, ab Montag, dem 2. September 2024 die e-card-Fotoregistrierung für folgende Personen vorzunehmen:

  • österreichische Staatsangehörige mit Hauptwohnsitz in Hochneukirchen-Gschaidt
  • ausländische Staatsangehörige mit Nebenwohnsitz in Hochneukirchen-Gschaidt 

Für diese Fotoregistrierung ist die persönliche Anwesenheit der betroffenen Person erforderlich.

Beizubringende Dokumente:

  • Lichtbildausweis (Führerschein, Identitätsausweis, Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
  • Passbild (nicht älter als 6 Monate)
  • e-card bzw. Sozialversicherungsnummer
  • ggf. weitere Dokumente im Original (z.B. Heiratsurkunde als Nachweis der Namensänderung etc.)

31.08.2024 12:00

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