Seit 1.1.2020 ist auf allen neu ausgegebenen oder ausgestellten e-Cards für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ein Lichtbild dauerhaft anzubringen, das den Karteninhaber/die Karteninhaberin erkennbar zeigt. Davon ausgenommen sind Personen, die im Ausstellungsjahr der e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben und Personen ab inkl. Pflegestufe 4.
Die Marktgemeinde Hochneukirchen-Gschaidt wurde durch Verordnung des Bundesministeriums für Inneres ermächtigt, ab Montag, dem 2. September 2024 die e-card-Fotoregistrierung für folgende Personen vorzunehmen:
- österreichische Staatsangehörige mit Hauptwohnsitz in Hochneukirchen-Gschaidt
- ausländische Staatsangehörige mit Nebenwohnsitz in Hochneukirchen-Gschaidt
Für diese Fotoregistrierung ist die persönliche Anwesenheit der betroffenen Person erforderlich.
Beizubringende Dokumente:
- Lichtbildausweis (Führerschein, Identitätsausweis, Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
- Passbild (nicht älter als 6 Monate)
- e-card bzw. Sozialversicherungsnummer
- ggf. weitere Dokumente im Original (z.B. Heiratsurkunde als Nachweis der Namensänderung etc.)