Finanzielle Hilfe für Waisen, Kranke und Bedürftige in Niederösterreich

Finanzielle Hilfe

Unverschuldet in Not geratene, behinderte oder sonst bedürftige Personen, minderjährigen Waisen, schwer Augenkranke und Blinde, Lungenkranke, kranke minderjährige Mädchen oder geistig behinderte Frauen können beim Land NÖ, Abteilung Finanzen, um Beihilfen ansuchen.

Eine Beihilfe kann einmalig pro Jahr beantragt werden - die Mittel kommen aus einer gemeinnützigen NÖ Beihilfenstiftung.

Nähere Informationen entnehmen Sie der PDF-Datei bzw. den nachstehenden Links:

Beihilfen an Waisen

Beihilfen an Kranke

Beihilfenansuchen

27.01.2026 17:30

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