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Mit der Abfallwirtschaftsabgabe ist der Aufwand der Gemeinde für die Entsorgung der Problemstoffe und die Beseitigung widerrechtlicher Ablagerungen abzudecken. Sie errechnet sich in Form eines Zuschlages von 30% zur jährlichen Abfallwirtschaftsgebühr.
gültig ab 1.1.2019
Abfallgebühren