Reisepass & Co

Durch Beschluss in der Gemeinderatssitzung am 13.12.2023 ist das Gemeindeamt Hochneukirchen-Gschaidt ab sofort zur Entgegennahme von Anträgen für Reisepässe und Personalausweise, sowie für die Ausstellung der ID-Austria als Vollversion ermächtigt.

Reisepässe und Personalausweise werden nicht direkt vor Ort ausgestellt, sondern an die Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt weitergeleitet und innerhalb von ca. 10-15 Werktagen per Post zugestellt. Anträge für Expresspässe können aus Gründen des Produktionsprozesses nicht entgegengenommen werden.

Voraussetzung für die Ausstellung von Reisepässen, Personalausweisen und ID-Austria ist ein aktiver Haupt- oder Nebenwohnsitz in Hochneukirchen-Gschaidt.

Der Antrag ist persönlich am Gemeindeamt einzubringen.


Reisepass

Informationen über beizubringende Dokumente finden Sie hier

 

Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss der Antragsteller/die Antragstellerin (Baby, Kind, Jugendliche/r etc.) neben seiner/ihrer gesetzlichen Vertretung zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein.

Bei unmündigen Minderjährigen (unter 14 Jahre) ist der Antrag auf Ausstellung durch die gesetzliche Vertretung zu stellen.

Mündige Minderjährige (14-18 Jahre) können ihren Antrag selbst stellen, sofern die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung vorliegt und diese auch persönlich bei der Passbehörde erscheint.

 

Ab dem 12. Lebensjahr werden Fingerabdrücke erfasst.

 

Kosten:     gebührenfrei bis zum 2. Geburtstag

                  € 30,- bis zum 12. Geburtstag

                  € 75,90 ab dem 12. Geburtstag

Personalausweis

Informationen über beizubringende Dokumente finden Sie hier

 

Bei Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige unter 18 Jahren muss der Antragsteller/die Antragstellerin (Baby, Kind, Jugendliche/r etc.) neben seiner/ihrer gesetzlichen Vertretung zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein.

Bei unmündigen Minderjährigen (unter 14 Jahre) ist der Antrag auf Ausstellung durch die gesetzliche Vertretung zu stellen.

Mündige Minderjährige (14-18 Jahre) können ihren Antrag selbst stellen, sofern die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung vorliegt und diese auch persönlich bei der Passbehörde erscheint.

 

Ab dem 12. Lebensjahr werden Fingerabdrücke erfasst.

 

Kosten:     gebührenfrei bis zum 2. Geburtstag

                  € 26,30 bis zum 16. Geburtstag

                  € 61,50 ab dem 16. Geburtstag

ID-Austria

Voraussetzung ist das vollendete 14. Lebensjahr.

 

Für Neuausstellungen (auch bei abgelaufenem/ungültigem Zertifikat) und Aufwertungen auf die Vollversion ist aufgrund von erweiterten Sicherheitsrichtlinien ein Passbild mit den aktuellen Kriterien mitzubringen.

Sollte die Aufwertung der ID-Austria auf die Vollversion bereits durch eine andere Behörde unter Vorlage eines aktuellen Passbildes erfolgt sein und nicht mehr funktionieren, ist kein Passbild erforderlich.

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir die Installation der kostenlosen App „Digitales Amt“ vor Beantragung der ID-Austria.

 

Kosten:     kostenlos

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