In der letzten Gemeinderatssitzung wurde auch der
Beschluss gefasst, das 2003 erstellte und letztmalig 2011 geänderte örtliche
Entwicklungskonzept gänzlich neu aufzustellen sowie das örtliche Raumordnungsprogramm
zu ändern.
Das örtliche Entwicklungskonzept bildet die
Grundlage für die langfristige Entwicklung der Gemeinde in raumordnungsmäßiger
Hinsicht. Es sind darin z.B. die Flächen dargestellt, in welchen Bereich hin
sich das Bauland einer Ortschaft ausdehnen darf oder wo Flächen für
Gewerbebetriebe gewidmet werden dürfen.
Der Prozess der Neuaufstellung des örtlichen Entwicklungskonzeptes wird
einige Zeit in Anspruch nehmen; die Rechtskraft ist für die erste Jahreshälfte
2021 vorgesehen. Die Bestandsaufnahme und Analyse durch den beauftragten
Raumplaner DI Michael Fleischmann wird Anfang bis Mitte 2019 erfolgen. Darauf
aufbauend wird es in Abstimmung mit den Grundeigentümern in allen Ortschaften
und der Raumordnungssachverständigen des Landes die verschiedenen Interessen
abzuwägen gelten, was einen Zeitraum bis ca. Mitte 2020 in Anspruch nehmen
wird. Mit der Neuaufstellung des örtlichen Entwicklungskonzeptes geht auch eine
Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes einher.
Das örtliche Raumordnungsprogramm mit dem
Flächenwidmungsplan definiert für jedes Grundstück der Gemeinde eine bestimmte
Widmungs- und Nutzungsart, wie z.B. Grünland-Landwirtschaft, Bauland-Wohngebiet
usw.
Damit Grundeigentümer, die einen Bedarf für eine Widmungsänderung
anmelden, nicht bis Mitte 2021 warten müssen, wird eine Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes dazwischen eingeschoben.
Die Rechtskraft für diese Änderung ist für November 2019 vorgesehen.
Wir laden alle Grundbesitzer, die einen aktuellen Änderungswunsch
anmelden wollen ein, bis spätestens
31.1.2019 einen schriftlichen Antrag
im Gemeindeamt einzubringen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass
danach die Möglichkeit zur Anmeldung eines Änderungsbedarfes erst wieder
frühestens im Frühjahr 2020 gegeben sein wird.