Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes

06.10.2008 00:00

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Der Gemeinderat beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm zu ändern. Diese Änderung hat die Umwidmung von Grünland in Bauland zum Gegenstand; davon betroffen sind die Ortschaften Hochneukirchen, Offenegg und Burgerschlag. Vor der Beschlussfassung im Gemeinderat ist der Änderungsentwurf sechs Wochen hindurch im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Diese Auflegung wird hiermit öffentlich kundgemacht.

Der Entwurf wird gemäß § 21, Abs. 1, NÖ Raumordnungsgesetz 1976, LGBl. 8000-13, durch sechs Wochen, das ist in der Zeit

vom 6. Oktober bis 17. November 2008

im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.

Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgend einer Form Berücksichtigung findet.

Alle von der Änderung betroffenen Grundeigentümer erhalten zusätzlich zu dieser öffentlichen Kundmachung eine persönliche Verständigung

06.10.2008 00:00

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