Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes

12.03.2021 09:00

Unbenannt 2 (1)_edited

Der Gemeinderat beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm der Marktgemeinde Hochneukirchen-Gschaidt abzuändern. Die Änderungen haben verschiedene Umwidmungen zum Gegenstand.

Der Entwurf wird gemäß § 21, Abs. 1, NÖ Raumordnungsgesetz 1976, LGBl. 8000-13, durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 15. März 2021 bis 26. April 2021 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf der Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen. Gültige Stellungnahmen können nur zu den im Entwurf dargestellten Änderungspunkten eingebracht werden.

Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung Berücksichtigung findet.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dateien:

Auflistung Änderungspunkte

Änderung Flächenwidmungsplan Blatt 1 (Hattmannsdorf, Offenegg, Gschaidt, Burgerschlag, Grametschlag, Ulrichsdorf, Loipersdorf)

Änderung Flächenwidmungsplan Blatt 2 (Hochneukirchen, Harmannsdorf, Züggen, Kirchschlagl)

Änderung Flächenwidmungsplan Blatt 3 (Maltern)

Änderung Örtliches Entwicklungskonzept Blatt 1 (Hattmannsdorf, Offenegg, Gschaidt, Burgerschlag, Grametschlag, Ulrichsdorf, Loipersdorf)

Änderung Örtliches Entwicklungskonzept Blatt 2 (Hochneukirchen, Harmannsdorf, Züggen, Kirchschlagl)

Änderung Örtliches Entwicklungskonzept Blatt 3 (Maltern)

12.03.2021 09:00

>>> zu den Archivbeiträgen

Diesen Seiteninhalt teilen

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit Twitter