Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes (Flächenwidmungsplanes)

09.12.2019 13:53

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Der Gemeinderat beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm der Marktgemeinde Hochneukirchen-Gschaidt abzuändern. Die Änderungen haben verschiedene Umwidmungen zum Gegenstand.

Der Entwurf wird gemäß § 21, Abs. 1, NÖ Raumordnungsgesetz 1976, LGBl. 8000-13, durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 9. Dezember 2019 bis 20. Jänner 2020 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf der Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen. Gültige Stellungnahmen können nur zu den im Entwurf dargestellten Änderungspunkten eingebracht werden.

Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dateien:

Datei herunterladen: PDFAuflistung Änderungspunkte

Datei herunterladen: PDFPlandarstellung

09.12.2019 13:53

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