Anpassung diverser Gebührensätze ab 1.1.2021

30.09.2020 17:30

Anpassung Gebührensätze

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26. September 2020 beschlossen, die Einheitssätze zur Berechnung der Aufschließungsabgabe, zur Berechnung der Kanalbenützungsgebühr und die Modalitäten zur Gewährung der Wohnbauförderungsbeihilfe zu erhöhen.


Mit 1. Jänner 2021 treten sie in Kraft.


Aufschließungsabgabe

Der Einheitssatz für die Aufschließungsabgabe wurde von bisher € 450 auf € 550 angehoben. Es handelt sich um eine Anpassung, die in etwa der Erhöhung des Baukostenindex seit der letzten Erhöhung im Jahr 2010 entspricht. Interessierte können Grundstücke im Bauland bis Ende 2020 noch zum Bauplatz erklären lassen, damit noch der niedrigere Einheitssatz zur Anwendung kommt.


Kanal

Der Einheitssatz für die Kanalbenützungsgebühr wurde von bisher € 1,93 auf € 2,12 pro Quadratmeter der angeschlossenen Geschoßflächen erhöht. Das entspricht einer Erhöhung um 10%. Auch hierbei handelt es sich um eine reine Erhöhung gemäß Index seit der letzten Erhöhung im Jahr 2014.

 

 

Wohnbauförderungshilfe

Angepasst wurden auch die Modalitäten zur Gewährung der Wohnbauförderungsbeihilfe. Künftig werden Auschließungs- oder Ergänzungsabgaben nur mehr bis zur Gesamtfläche eines Bauplatzes von 800 m² gefördert.



Die neuen Einheitssätze für die Aufschließungsabgabe und Kanalbenützungsbebühr, sowie die Modalitäten zur Gewährung der Wohnbauförderungsbeihilfe werden am 1.1.2021 wirksam. Alle Beträge inkl. MWSt.



Mit den beschlossenen Gebührenanpassungen ist gewährleistet, dass wieder Kostendeckung bei den Ver- und Entsorgungseinrichtungen gegeben ist. Dies ist eine Voraussetzung für die Gewährung von Bedarfszuweisungen des Landes, ohne die viele Projekte in unserer Gemeinde nicht umgesetzt werden könnten.

30.09.2020 17:30

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