Mit dem Ablauf des Kalenderjahres kann die Arbeitnehmerveranlagung (früher Steuerausgleich) beim Finanzamt beantragt werden. Dies kann entweder über Finanz-Online oder über schriftlichen Antrag erledigt werden. Eine Beantragung ist bis zu 5 Jahren rückwirkend möglich. Antragsformulare liegen am Gemeindeamt auf.
HELP.GV.AT - Antragsformular downloaden