Freischaltung der Handy-Signatur am Gemeindeamt möglich

15.10.2013 11:05

Freischaltung der Handy-Signatur am Gemeindeamt möglich

Nach der Schulung der Bediensteten des Gemeindeamtes durch eine Mitarbeiterin des Bundeskanzleramtes, kann ab sofort in unserem Gemeindeamt die Aktivierung der Handy-Signatur vorgenommen werden.

An dieser Schulung zum sogenannten "RO - Registration Officer" d.h. Registrierungsbeauftragten, die in unserem Gemeindeamt am 7. Oktober 2013 stattgefunden hat, haben Mitarbeiterinnen aus 10 Gemeinden aus der näheren Umgebung teilgenommen.

Was bedeutet "Handy-Signatur"? Mit der Handy-Signatur ist es möglich, einerseits bestimmte Anwendungen über das Internet sicher abzuwickeln und andererseits elektronisch erzeugte Schriftstücke rechtsgültig zu unterfertigen.

Die Handy-Signatur ist die mobile Variante der Bürgerkarte: Durch die Handy-Signatur wird das Mobiltelefon zum elektronischen Ausweis, mit dem Bürgerinnen und Bürger bei Behörden und auch im privaten Bereich (z. B. bei Kaufverträgen) gültige elektronische Unterschriften leisten können. Durch die Signatur sind die elektronischen Dokumente rechtlich genauso gültig wie eigenhändig unterschriebene Papierdokumente. Die Handy-Signatur kann somit Bürgerinnen und Bürgern zeitintensive Behördengänge ersparen.

Arbeitnehmerveranlagung und Steuererklärung mittels FinanzOnline, Versicherungsdatenabfrage, Beantragung von Pension oder Kindergeld bei der Sozialversicherung, Strafregisterauszug oder Meldebestätigung sind nur einige der Amtswege, die bereits über das Internet mittels Handy-Signatur erledigt werden können.

Auch für Unternehmerinnen und Unternehmer wird das Mobiltelefon mit der Handy-Signatur zum elektronischen Ausweis, mit dem sie beispielsweise Kaufverträge oder Anträge bei Behörden rechtsgültig elektronisch unterschreiben können. Zu den Anwendungen bzw. Verfahren, welche mittels Handy-Signatur bereits bequem und besonders sicher erledigt werden können, zählen beispielsweise die Signatur von E-Rechnungen, die Teilnahme an elektronischen Ausschreibungen, die Erledigung von Amtswegen für das Unternehmen oder FinanzOnline (etwa das Übermitteln der Umsatzsteuer-, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuererklärung online). Darüber hinaus ermöglicht die Handy-Signatur auch eine sichere Kommunikation gegenüber den Kundinnen und Kunden (z. B. durch den sicheren Zugang zu Unternehmensdiensten oder die Zustellung mit Zustellnachweis an den Kunden).

 Nähere Informationen zur Handy-Signatur

15.10.2013 11:05

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