Handwerkerbonus beschlossen

eine Person, die einen Handschuh trägt

Mindestens € 50,- und maximal € 2.000,- pro Person und Wohneinheit im Jahr 2024 möglich

Der im Nationalrat beschlossene Handwerkerbonus soll die Bauwirtschaft und das Handwerk unterstützen und Anreize für Investitionen in Wohn- und Lebensbereiche schaffen.

Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause und im Zusammenhang mit dem Hausbau. Es gibt zwei Förderperioden für die Jahre 2024 und 2025. Die Höhe der Förderung im Jahr 2024 beträgt 20% der Rechnungskosten bis zu einem Maximalbetrag von € 2.000,- und gilt pro Person pro Wohneinheit. Die Antragsphase startet am 15. Juli 2024 und Anträge können auch für Arbeiten eingereicht werden, die seit 1. März 2024 durchgeführt wurden.

Für Anträge im Jahr 2025 gibt es eine festgelegte Obergrenze von € 1.500,- pro Person und Wohneinheit.

Es können mehrere kleinere Rechnungen zu einem Antrag zusammengefasst werden.

Die Beantragung erfolgt online und ist ab 15. Juli 2024 unter www.handwerkerbonus.gv.at möglich. Zur Identifikation des Antragsstellers bzw. der Antragsstellerin ist die Anmeldung mittels ID-Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.

Personen ohne Internetzugang ist das Gemeindeamt gerne bei der Antragstellung behilflich.


Nähere Infos finden Sie unter: 

https://www.bmaw.gv.at/Infos-FAQ/Handwerkerbonus.html

24.04.2024 17:30

>>> zu den Archivbeiträgen

Diesen Seiteninhalt teilen

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit Twitter