Heiliger Abend und Silvester: Kein Parteienverkehr

21.12.2008 00:00

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Am 24. Dezember (Heiligen Abend) und am 31. Dezember (Silvester) ist das Gemeindeamt geschlossen, d.h. es entfällt an diesen Tagen der Parteienverkehr. An den übrigen Tagen zwischen Weihnachten und Hl. Dreikönig gibt es keine Einschränkungen im Parteienverkehr.

21.12.2008 00:00

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