Heizkostenzuschuss 2008/09

29.10.2008 00:00

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Der Bund hat für alle BezieherInnen einer Ausgleichszulage zu einer Pension, für BezieherInnen von Leistungen nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, dem Opferfürsorgegesetz, dem Heeresversorgungsgesetz und für BezieherInnen einer Zusatzleistung nach dem Verbrechensopfergesetz einen Zuschuss zu den Energie bzw. Heizkosten in der Höhe von

€ 210,-- beschlossen.

Diese Personen erhalten den Energie- bzw. Heizkostenzuschuss des Bundes automatisch im November zu den Pensionen ausbezahlt.

Der

NÖ Heizkostenzuschuss
soll wie bisher beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der AntragstellerInnen beantragt und geprüft werden. Die Auszahlung erfolgt wie bisher direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung .

Nähere Informationen

29.10.2008 00:00

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