Der Bund hat für alle BezieherInnen einer Ausgleichszulage zu einer Pension, für BezieherInnen von Leistungen nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, dem Opferfürsorgegesetz, dem Heeresversorgungsgesetz und für BezieherInnen einer Zusatzleistung nach dem Verbrechensopfergesetz einen Zuschuss zu den Energie bzw. Heizkosten in der Höhe von
€ 210,--
beschlossen.Diese Personen erhalten den Energie- bzw. Heizkostenzuschuss des Bundes automatisch im November zu den Pensionen ausbezahlt.
Der
NÖ Heizkostenzuschuss
soll
wie bisher beim zuständigen Gemeindeamt
am Hauptwohnsitz der AntragstellerInnen
beantragt und geprüft
werden. Die
Auszahlung
erfolgt
wie bisher direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung
.
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