Nachtragsvoranschlag 2020 liegt zur Einsichtnahme auf

02.09.2020 08:00

Voranschlag 2022

Der 1. Nachtragsvoranschlag 2020 liegt durch zwei Wochen in der Zeit vom 2. September bis 16. September 2020 während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf. 
Innerhalb der Auflagefrist kann jedes Gemeindemitglied schriftlich Stellungnahmen beim Gemeindeamt einbringen.
 
Die öffentliche Sitzung des Gemeinderates über den Voranschlag findet am Donnerstag, dem 24. September 2020, um 19.30 Uhr im Festsaal Hochneukirchen statt.

02.09.2020 08:00

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