Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am
12. Dezember 2019 beschlossen, die beiden Pfarrfriedhöfe Hochneukirchen und
Gschaidt ab 1.1.2020 in die Verwaltung der Gemeinde zu übernehmen. Das bedeutet,
dass die Gemeinde einerseits zukünftig für die Pflege und Erhaltung der
Friedhofsanlagen zu sorgen hat und anderseits zur Einhebung der entsprechenden
Friedhofsgebühren berechtigt ist. Die Gebühren gestalten sich lt.
Friedhofsgebührenordnung vom 12.12.2019 (nach dem NÖ. Bestattungsgesetz 2007)
wie folgt – Grabstellengebühren und Verlängerungsgebühren bleiben der Höhe
nach unverändert zum Beschluss des Pfarrgemeinderates, die Vorschreibung
erfolgt jedoch auf 10 Jahre und nicht mehr auf 5 Jahre wie bisher bei der
Pfarre:
a)
Grabstellengebühren für die Überlassung des
Benützungsrechtes:
€ 600,-- für ein Einzelgrab, € 800,-- für ein Doppelgrab
b)
Verlängerungsgebühren für die weitere
Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre:
€ 400,-- für ein Einzelgrab,
€ 600,-- für ein Doppelgrab
c)
Beerdigungsgebühren für das Öffnen und
Schließen der Grabstelle: Beerdigung in einem Erdgrab
€ 470,--, vertiefte
Beerdigung € 510,--, Urnenbeerdigung in einem Erdgrab € 160,--
d)
Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle:
€ 25,-- pro angefangenem Tag
Die Grabarbeiten werden weiterhin von Herrn Johann Fries durchgeführt, mit ihm
wurde seitens der Gemeinde eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Für
die Betreuung der Aufbahrungshalle sind nach wie vor Frau Monika Kager in
Hochneukirchen und Frau Edeltraud Ritter in Gschaidt zuständig.
Bei
einem Todesfall bitten wir Sie um folgende Vorgehensweise:
-
Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsinstitut
-
bezüglich Sterbeläuten und Überführung in die
Aufbahrungshalle Kontaktaufnahme mit
Monika Kager (Tel. 0650/3703144 oder 02648/20334), oder
Edeltraud Ritter (Tel. 0650/9578893 oder 02648/359)
-
Terminfestlegung Begräbnis und kirchliche
Angelegenheiten: Kontaktaufnahme mit
Herrn Pfarrer Wallner (Tel. 02648/20203)
-
Kontaktaufnahme mit der Gemeinde zur Abklärung,
ob der/die Verstorbene in einem bestehenden Grab beerdigt werden soll oder ob
ein neues Grab benötigt wird (Tel. 02648/20206)
-
Kontaktaufnahme mit Herrn Johann Fries – Tel.
0676/9782765 oder 02648/798
-
Wenn Verführung der Leiche in den Friedhof von
der zuständigen Feuerwehr gewünscht, Verständigung
FFW Hochneukirchen – Kdt. Willibald Kader, Tel. 0650/5010664
FFW
Maltern - Kdt. Klaus Beiglböck, Tel. 0676/4843968 (Wilhelm Beiglböck) oder
FFW Gschaidt – Kdt.
Johann Luckerbauer, Tel. 0664/4606304
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen am
Gemeindeamt gerne zur Verfügung!