Übernahme der beiden Pfarrfriedhöfe

30.12.2019 16:29

grabstein

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2019 beschlossen, die beiden Pfarrfriedhöfe Hochneukirchen und Gschaidt ab 1.1.2020 in die Verwaltung der Gemeinde zu übernehmen. Das bedeutet, dass die Gemeinde einerseits zukünftig für die Pflege und Erhaltung der Friedhofsanlagen zu sorgen hat und anderseits zur Einhebung der entsprechenden Friedhofsgebühren berechtigt ist. Die Gebühren gestalten sich lt. Friedhofsgebührenordnung vom 12.12.2019 (nach dem NÖ. Bestattungsgesetz 2007) wie folgt – Grabstellengebühren und Verlängerungsgebühren bleiben der Höhe nach unverändert zum Beschluss des Pfarrgemeinderates, die Vorschreibung erfolgt jedoch auf 10 Jahre und nicht mehr auf 5 Jahre wie bisher bei der Pfarre:

a)    Grabstellengebühren für die Überlassung des Benützungsrechtes:
€ 600,-- für ein Einzelgrab, € 800,-- für ein Doppelgrab

b)    Verlängerungsgebühren für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre:
€ 400,-- für ein Einzelgrab, € 600,-- für ein Doppelgrab

c)    Beerdigungsgebühren für das Öffnen und Schließen der Grabstelle: Beerdigung in einem Erdgrab
€ 470,--, vertiefte Beerdigung € 510,--, Urnenbeerdigung in einem Erdgrab € 160,--

d)    Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle: € 25,-- pro angefangenem Tag


Die Grabarbeiten werden weiterhin von Herrn Johann Fries durchgeführt, mit ihm wurde seitens der Gemeinde eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Für die Betreuung der Aufbahrungshalle sind nach wie vor Frau Monika Kager in Hochneukirchen und Frau Edeltraud Ritter in Gschaidt zuständig.

 

Bei einem Todesfall bitten wir Sie um folgende Vorgehensweise:

-          Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsinstitut

-          bezüglich Sterbeläuten und Überführung in die Aufbahrungshalle Kontaktaufnahme mit
Monika Kager (Tel. 0650/3703144 oder 02648/20334), oder
Edeltraud Ritter (Tel. 0650/9578893 oder 02648/359)

-          Terminfestlegung Begräbnis und kirchliche Angelegenheiten: Kontaktaufnahme mit
Herrn Pfarrer Wallner (Tel. 02648/20203)

-          Kontaktaufnahme mit der Gemeinde zur Abklärung, ob der/die Verstorbene in einem bestehenden Grab beerdigt werden soll oder ob ein neues Grab benötigt wird (Tel. 02648/20206)

-          Kontaktaufnahme mit Herrn Johann Fries – Tel. 0676/9782765 oder 02648/798

-          Wenn Verführung der Leiche in den Friedhof von der zuständigen Feuerwehr gewünscht,    Verständigung
  FFW Hochneukirchen – Kdt. Willibald Kader, Tel. 0650/5010664
  FFW Maltern - Kdt. Klaus Beiglböck, Tel. 0676/4843968 (Wilhelm Beiglböck) oder
  FFW Gschaidt – Kdt. Johann Luckerbauer, Tel. 0664/4606304

              

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen am Gemeindeamt gerne zur Verfügung!

30.12.2019 16:29

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