Volksbegehren Bildungsinitiative

18.10.2011 00:00

Der Bundesminister für Inneres hat am 1. August 2011 dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Volksbegehren Bildungsinitiative“ stattgegeben:

 

Gemäß § 5 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 1973 wurde für dieses Volksbegehren bestimmt, dass die Stimmberechtigten innerhalb des vom Bundesminister für Inneres festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist

von Donnerstag, dem 3. November 2011 bis (einschließlich) Donnerstag, dem 10. November 2011,

in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift in die Eintragungsliste erklären können. Die Eintragung hat außerdem das Geburtsdatum des (der) Stimmberechtigten zu enthalten.

 

Im Gemeindeamt Hochneukirchen wurden folgende Eintragungszeiten festgesetzt:

Donnerstag, 3.11:                   8 – 16 Uhr
Freitag, 4.11.:                         8 – 20 Uhr
Samstag, 5.11.:                      8 – 10 Uhr
Sonntag, 6.11.:                       8 – 10 Uhr
Montag, 7.11.:                        8 – 16 Uhr
Dienstag, 8.11.:                      8 – 20 Uhr
Mittwoch, 9.11.:                      8 – 16 Uhr
Donnerstag, 10.11.:                8 – 16 Uhr

 

Eintragungsberechtigt sind alle Männer und Frauen, die die österreichische Staats-bürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraumes (10. November 2011) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht in dieser Gemeinde haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechtes eine Stimmkarte.

18.10.2011 00:00

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