Voranschlag 2015 liegt zur Einsichtnahme auf

24.11.2014 00:00

Voranschlag 2010 liegt zur Einsichtnahme auf

Der Voranschlag 2015 liegt durch zwei Wochen in der Zeit vom 2. bis 16. Dezember 2014 während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf. 
Während dieser Zeit können Erinnerungen dazu beim Gemeindeamt schriftlich eingebracht werden.
 
Die öffentliche Sitzung des Gemeinderates über den Voranschlag findet am Mittwoch, dem 17. Dezember 2014, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Hochneukirchen statt.

Voranschlag 2015

24.11.2014 00:00

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