Voranschlag 2017 liegt zur Einsichtnahme auf

30.11.2016 00:00

Voranschlag 2010 liegt zur Einsichtnahme auf

Der Voranschlag 2017 liegt durch zwei Wochen in der Zeit vom 28. November bis 12. Dezember 2016 während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf. 
Während dieser Zeit können Erinnerungen dazu beim Gemeindeamt schriftlich eingebracht werden.
 
Die öffentliche Sitzung des Gemeinderates über den Voranschlag findet am Montag, dem 12. Dezember 2016, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Hochneukirchen statt.

30.11.2016 00:00

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