Voranschlag 2020 liegt zur Einsichtnahme auf

27.11.2019 16:23

Voranschlag 2022

Der Voranschlag 2020 liegt durch zwei Wochen in der Zeit vom 27. November bis 11. Dezember 2019 während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf. 
Während dieser Zeit können Erinnerungen dazu beim Gemeindeamt schriftlich eingebracht werden.
 
Die öffentliche Sitzung des Gemeinderates über den Voranschlag findet am Donnerstag, dem 12. Dezember 2019, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Hochneukirchen statt.

27.11.2019 16:23

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