Voranschlag 2021 liegt zur Einsichtnahme auf

25.11.2020 14:00

Voranschlag 2022

Der Voranschlag 2021 liegt durch zwei Wochen in der Zeit vom 25. November bis 9. Dezember 2020 während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf. 
Während dieser Zeit können Stellungnahmen dazu beim Gemeindeamt schriftlich eingebracht werden.
 
Die öffentliche Sitzung des Gemeinderates über den Voranschlag findet am Donnerstag, dem 17. Dezember 2020, um 19.00 Uhr im Festsaal Hochneukirchen statt.

25.11.2020 14:00

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