Voranschlag 2022 liegt zur Einsichtnahme auf

16.11.2021 10:38

Voranschlag 2022

Der Voranschlag 2022 liegt durch zwei Wochen in der Zeit vom 16. bis 30. November 2021 während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf. 
Während dieser Zeit können Stellungnahmen dazu beim Gemeindeamt schriftlich eingebracht werden.
 
Die öffentliche Sitzung des Gemeinderates über den Voranschlag findet am Donnerstag, dem 9. Dezember 2021, um 19.00 Uhr im Festsaal Hochneukirchen statt.

16.11.2021 10:38

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