Voranschlag 2024 liegt zur Einsichtnahme auf

16.11.2023 15:38

Voranschlag 2022

Der Voranschlag 2024 liegt durch zwei Wochen in der Zeit vom 16. bis 30. November 2023 während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Während dieser Zeit können Stellungnahmen dazu beim Gemeindeamt schriftlich eingebracht werden.

Die öffentliche Sitzung des Gemeinderates über den Voranschlag findet am Mittwoch, dem 13. Dezember 2023, um 19.00 Uhr im Gemeindeamt Hochneukirchen statt.

16.11.2023 15:38

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