In allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Wiener Neustadt und in deren Gefährdungsbereich (Waldrandnähe) sind brandgefährliche Handlungen, wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuer entzünden und das Unterhalten von Feuer bis auf Widerruf verboten!
Vor allem ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände wie Zündhölzer und Rauchwaren, sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Waldbereich wegzuwerfen.