Wasseranschluss

Im Falle eines beabsichtigten Anschlusses an die Gemeindewasserleitung setzen Sie sich bitte mit dem Gemeindeamt in Verbindung. Es ist dann zu klären, wo der Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Versorgungsleitung hergestellt werden kann. Die Kosten für den Wasseranschluss sind nicht in der Aufschließungsabgabe enthalten.

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