Wiederholung des 2. Wahlganges zur Bundespräsidentenwahl am 4. Dezember 2016

28.11.2016 08:00

Wahl-/Stimmkarte jetzt online mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte (z.B. e-card) beantragen

Aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes und der Verschiebung durch den Nationalrat findet am Sonntag, dem 4. Dezember 2016, die Wiederholung der Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl statt.

Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Alle Wahlberechtigten erhalten wiederum eine Wahlverständigungskarte. Bitte die Wahlverständigungskarte zur Wahl mitzubringen; Sie erleichtern damit der Wahlbehörde die Stimmenerfassung, da die elektronische Führung des Abstimmungsverzeichnisses mit dem Barcodeleser sehr effizient abgewickelt werden kann. Außerdem verweisen wir auf die Ausweispflicht für alle Wähler, auf die wir im letzten Gemeindeboten schon ausführlich aufmerksam gemacht haben.

Wahllokale und Wahlzeiten:

Wahlsprengel 1 (Hochneukirchen) - Gemeindeamt Hochneukirchen von 7.30 - 15.00 Uhr
Wahlsprengel 2 (Gschaidt) - Obergeschoß des Kindergartengebäudes von 8.00 - 14.00 Uhr

 

Die Marktgemeinde Hochneukirchen-Gschaidt bietet Ihnen zur Beantragung der Wahlkarte für die Wiederholungswahl wie schon bei den vorangegangenen Wahlen  einen besonders bequemen Service an.

Ab sofort ist die Beantragung einer Wahlkarte online mit „Handy-Signatur“ auf Ihrem Mobiltelefon oder Ihrer e-Card mit Bürgerkartenfunktion möglich. Der Antrag kann aber auch ohne digitaler Signatur mit Angabe der Reisepassnummer oder des Antragscodes (wird auf der amtlichen Wahlinformation, die noch persönlich per Post an alle Wahlberechtigten zugestellt wird, enthalten sein) eingebracht werden.

Die Wahlkarte kann schriftlich bis spätestens Mittwoch, 30. November, 24.00 Uhr, und persönlich bis spätestens Freitag, 2. Dezember, 12.00 Uhr, beantragt werden.

Ersparen Sie sich mühsame Weg- und Wartezeiten und nutzen Sie die Antragstellung mit Ihrer Handy-Signatur oder aktivierten e-card!

Hier geht es zur online-Wahlkartenbeantragung

Mit dem e-Government Wahlartenantrag leisten Sie auch einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung, da der weitere Prozess der Wahlkartenausstellung (Erfassung des Antrages, Druck usw.) in der Gemeinde automatisch abläuft.

Alternativ können Sie aber auch einen schriftlichen Antrag auf konventionelle Weise einbringen.

Schriftlicher Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte zum Ausdrucken

 

Falls Sie noch keine Handy-Signatur oder E-Card mit Bürgerkartenfunktion besitzen:

Aktivieren Sie Ihre Handy-Signatur oder e-Card mit Bürgerkartenfunktion in wenigen Minuten gleich selbst oder nutzen Sie dazu eine der zahlreichen Registrierungsstellen in Ihrer Nähe! Die Handy-Signatur können Sie auch bei uns im Gemeindeamt Hochneukirchen aktivieren lassen.

Nähere Informationen dazu, was die Handy-Signatur bzw. die e-Card mit Bürgerkartenfunktion sonst noch alles kann, zur kostenlosen Registrierung sowie zu weiteren Nutzungsmöglichkeiten finden Sie unter www.handy-signatur.at/ bzw. www.buergerkarte.at.

28.11.2016 08:00

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