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Mit der Abfallwirtschaftsgebühr ist der Aufwand der Gemeinde für die Entsorgung des Rest- und Sperrmüll sowie der Altstoffe abzudecken. Für die entrichtete Gebühr werden pro Haus und Jahr 12 Restmüllsäcke zugeteilt. Einpersonenhaushalte erhalten 6 Restmüllsäcke.
gültig ab 1.1.2019
Müllabfuhr