Informationen über beizubringende Dokumente finden Sie hier
Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss der Antragsteller/die Antragstellerin (Baby, Kind, Jugendliche/r etc.) neben seiner/ihrer gesetzlichen Vertretung zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein.
Bei unmündigen Minderjährigen (unter 14 Jahre) ist der Antrag auf Ausstellung durch die gesetzliche Vertretung zu stellen.
Mündige Minderjährige (14-18 Jahre) können ihren Antrag selbst stellen, sofern die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung vorliegt und diese auch persönlich bei der Passbehörde erscheint.
Ab dem 12. Lebensjahr werden Fingerabdrücke erfasst.
Kosten: gebührenfrei bis zum 2. Geburtstag
€ 30,- bis zum 12. Geburtstag
€ 75,90 ab dem 12. Geburtstag