Die 6-wöchige Auflagefrist der geplanten Änderungen des Flächenwidmungsplans läuft mit Ende des 25. März 2024 ab.
Zu Änderungspunkt 1 (betrifft Bauland-Sondergebiet Tourismus in Hochneukirchen) sind zahlreiche Stellungnahmen abgegeben worden. Die Auflage ist ein Teil des Entscheidungsfindungsprozesses und die Stellungnahmen werden in den nächsten Wochen abgearbeitet und in den Diskurs einfließen.
Sobald die Erkenntnisse der Stellungnahmen bewertet wurden, werden Sie über weitere Schritte informiert. Unabhängig von der Auflagefrist können Sie sich am Gemeindeamt auch weiterhin informieren und die Unterlagen einsehen.