Arbeitnehmerveranlagung

Mit dem Ablauf des Kalenderjahres kann die Arbeitnehmerveranlagung (früher Steuerausgleich) beim Finanzamt beantragt werden. Dies kann entweder über Finanz-Online oder über schriftlichen Antrag erledigt werden. Eine Beantragung ist bis zu 5 Jahren rückwirkend möglich. Antragsformulare liegen am Gemeindeamt auf.

HELP.GV.AT - Antragsformular downloaden

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