Bauanzeige

Bauanzeigepflichtige Vorhaben sind der Baubehörde mind. 4 Wochen vor dem Beginn der Ausführung schriftlich anzuzeigen.

Bitte in 2-facher Ausfertigung mitbringen:

  • Anzeige formlos,
  • Beschreibung oder Skizze des Bauvorhabens

Zuständig

Diesen Seiteninhalt teilen

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit Twitter