Bauschutt- und Baurestmassenentsorgung

Bauschutt und Baurestmassen können in Kleinmengen (= max. 1 m³ pro Jahr und Liegenschaft). während der Öffnungszeit des Gemeindeamtes angeliefert werden. Der Schlüssel für das Tor zum Bauhofgelände ist am Gemeindeamt abzuholen. Dort erfolgt auch die Aufzeichnung der Art und Menge des angelieferten Materials.

Zuständig

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