Europa-Wahl am 26. Mai

26.05.2019 07:30

europäische union

Am Sonntag, dem 26. Mai 2019 findet die Europawahl 2019 statt.

Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag (12. März 2019) die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Europa-Wählerevidenz erfüllen und am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und welche im abgeschlossenen Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wahllokale und Wahlzeiten:

Wahlsprengel 1 (Hochneukirchen) - Gemeindeamt Hochneukirchen von 7.30 - 15.00 Uhr
Wahlsprengel 2 (Gschaidt) - Obergeschoß des Kindergartengebäudes von 8.00 - 14.00 Uhr

 

Die Marktgemeinde Hochneukirchen-Gschaidt bietet Ihnen zur Beantragung der Wahlkarte für die EU-Wahl am 26. Mai 2019 wie schon bei der Nationalratswahl im Vorjahr einen besonders bequemen Service an.

Ab sofort ist die Beantragung einer Wahlkarte online mit „Handy-Signatur“ auf Ihrem Mobiltelefon oder Ihrer Bürgerkartenfunktion auf www.wahlkartenantrag.at möglich. Der Antrag kann aber auch ohne digitaler Signatur mit Angabe der Reisepassnummer oder des Antragscodes (wird auf der amtlichen Wahlinformation, die noch persönlich per Post an alle Wahlberechtigten zugestellt wird, enthalten sein) erfolgen. Seit neuestem ist auch die Beantragung mittels Smartphone-App "Digitales Amt" möglich.

Die Wahlkarte kann schriftlich bis spätestens Mittwoch, 22. Mai, 24.00 Uhr, und persönlich bis spätestens Freitag, 24. Mai 2019, 12.00 Uhr, beantragt werden.

Ersparen Sie sich mühsame Weg- und Wartezeiten und nutzen Sie die Antragstellung mit Ihrer Handy-Signatur oder aktivierten Bürgerkarte! 

Mit dem e-Government Wahlartenantrag leisten Sie auch einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung, da der weitere Prozess der Wahlkartenausstellung (Erfassung des Antrages, Druck usw.) in der Gemeinde automatisch abläuft.

Alternativ können Sie aber auch einen schriftlichen Antrag auf konventionelle Weise einbringen. Sie können auch eine andere Person beauftragen, die Wahlkarte für Sie abzuholen. Bitte nutzen Sie dafür folgendes Formular:

Datei herunterladen: PDFWahlkarte_Antrag_schriftlich_EUW2019.pdf

 

Falls Sie noch keine Handy-Signatur oder E-Card mit Bürgerkartenfunktion besitzen:

Aktivieren Sie Ihre Handy-Signatur oder e-Card mit Bürgerkartenfunktion in wenigen Minuten gleich selbst (Infos zu den Aktivierungsmöglichkeiten oder nutzen Sie eine der Registrierungsstellen in Ihrer Nähe! Die Handy-Signatur können Sie auch bei uns im Gemeindeamt Hochneukirchen aktivieren lassen.

Nähere Informationen dazu, was die Handy-Signatur bzw. die e-Card mit Bürgerkartenfunktion sonst noch alles kann, zur kostenlosen Registrierung sowie zu weiteren Nutzungsmöglichkeiten finden Sie unter www.handy-signatur.at/ bzw. www.buergerkarte.at.

26.05.2019 07:30

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