Gemeinde-Schulfahrtbeihilfe

Gemeinde-Schulfahrtbeihilfe

Für Schüler, die eine einfache Wegstrecke zwischen 1 und 2 km zurückzulegen haben und nicht mit dem Schulbus befördert werden, gewährt die Gemeinde einen Beitrag von 40% des amtlichen Kilometergeldes pro gefahrenem Kilometer.

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