Grabstellengebühr

a) Grabstellengebühren für die Überlassung des Benützungsrechtes: 
 € 600,-- für ein Einzelgrab oder eine Urnensäule, € 800,-- für ein Doppelgrab

b) Verlängerungsgebühren für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre:
 € 400,-- für ein Einzelgrab oder eine Urnensäule, € 600,-- für ein Doppelgrab

Bei der erstmaligen Überlassung des Benützungsrechts für eine Urnensäule wird weiters ein einmaliger Zuschlag in Höhe von € 300,-- für das Fundament in Rechnung gestellt.


gültig ab 1.4.2021

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