Entdecke Hochneukirchen-Gschaidt auch auf
Sie sind hier:
a) Grabstellengebühren für die Überlassung des Benützungsrechtes: € 600,-- für ein Einzelgrab oder eine Urnensäule, € 800,-- für ein Doppelgrab
b) Verlängerungsgebühren für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre: € 400,-- für ein Einzelgrab oder eine Urnensäule, € 600,-- für ein Doppelgrab
Bei der erstmaligen Überlassung des Benützungsrechts für eine Urnensäule wird weiters ein einmaliger Zuschlag in Höhe von € 300,-- für das Fundament in Rechnung gestellt.
gültig ab 1.4.2021