Grabstellengebühr

Zuständig

Erstmalige Grabstellengebühr für ein Einzelgrab für 10 Jahre: € 770,- 

Erstmalige Grabstellengebühr für ein Doppelgrab für 10 Jahre: € 1.025,- 

Erstmalige Grabstellengebühr für eine Urnenstele für 10 Jahre: € 770,-

Verlängerung Grabstellengebühr für ein Einzelgrab um weitere 10 Jahre: € 515,- 

Verlängerung Grabstellengebühr für ein Doppelgrab um weitere 10 Jahre: € 770,- 

Verlängerung Grabstellengebühr für eine Urnenstele um weitere 10 Jahre: € 515,- 

gültig ab 1.1.2026

Diesen Seiteninhalt teilen

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit Twitter