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a) Grabstellengebühren für die Überlassung des Benützungsrechtes: € 600,-- für ein Einzelgrab, € 800,-- für ein Doppelgrab
b) Verlängerungsgebühren für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre: € 400,-- für ein Einzelgrab, € 600,-- für ein Doppelgrab
gültig ab 1.1.2020