Grabstellengebühr

a)    Grabstellengebühren für die Überlassung des Benützungsrechtes:
€ 600,-- für ein Einzelgrab, € 800,-- für ein Doppelgrab

b)    Verlängerungsgebühren für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre:
€ 400,-- für ein Einzelgrab, € 600,-- für ein Doppelgrab

 

gültig ab 1.1.2020

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