Hausnummerierung

Neubauten erhalten gegen Kostenersatz die ihnen zugewiesene Hausnummer beim Bezug des Hauses von der Gemeinde. Diese Nummer, die neben der Hausnummer auch die Bezeichnung der Straße oder Ortschaft enthält, ist beim Haus- oder Grundstückseingang deutlich sichtbar anzubringen. Unbrauchbar gewordene Hausnummerntafeln können jederzeit am Gemeindeamt nachbestellt werden.

Zuständig

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