Holen Sie sich Ihre Handy-Signatur im Gemeindeamt

28.02.2018 08:00

Foto für Nutzen Sie schon die Handy-Signatur?

Sie haben noch keine Handy-Signatur? Dann lassen Sie sie bei uns im Gemeindeamt aktivieren und nutzen die vielfältigen Möglichkeiten der elektronischen Unterschrift. Sie brauchen sich dafür nur 5 Minuten Zeit nehmen und schon haben Sie die Möglichkeit, viele Dienste wie ELGA, die elektronische Gesundheitsakte, Finanz-Online, Passworttresor usw. zu nutzen. Mitnahme von Mobiltelefon und Ausweis (z.B. Führerschein) ist erforderlich.

Was bedeutet "Handy-Signatur"? Mit der Handy-Signatur ist es möglich, einerseits bestimmte Anwendungen über das Internet sicher abzuwickeln und andererseits elektronisch erzeugte Schriftstücke rechtsgültig zu unterfertigen.

Die Handy-Signatur ist die mobile Variante der Bürgerkarte: Durch die Handy-Signatur wird das Mobiltelefon zum elektronischen Ausweis, mit dem Bürgerinnen und Bürger bei Behörden und auch im privaten Bereich (z. B. bei Kaufverträgen) gültige elektronische Unterschriften leisten können. Durch die Signatur sind die elektronischen Dokumente rechtlich genauso gültig wie eigenhändig unterschriebene Papierdokumente. Die Handy-Signatur kann somit Bürgerinnen und Bürgern zeitintensive Behördengänge ersparen. Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, auch die e-Card als Bürgerkarte aktivieren zu lassen.

Arbeitnehmerveranlagung und Steuererklärung mittels FinanzOnline, Versicherungsdatenabfrage, Beantragung von Pension oder Kindergeld bei der Sozialversicherung, Strafregisterauszug oder Meldebestätigung sind nur einige der Amtswege, die bereits über das Internet mittels Handy-Signatur erledigt werden können.

Durch die Einführung des Zentralen Wählerregisters seit Anfang 2018 ist es zum Beispiel auch möglich, mit der elektronischen Unterschrift bequem von zu Hause aus online ein VOLKSBEGEHREN zu unterschreiben.

Auch für Unternehmerinnen und Unternehmer wird das Mobiltelefon mit der Handy-Signatur zum elektronischen Ausweis, mit dem sie beispielsweise Kaufverträge oder Anträge bei Behörden rechtsgültig elektronisch unterschreiben können. Zu den Anwendungen bzw. Verfahren, welche mittels Handy-Signatur bereits bequem und besonders sicher erledigt werden können, zählen beispielsweise die Signatur von E-Rechnungen, die Teilnahme an elektronischen Ausschreibungen, die Erledigung von Amtswegen für das Unternehmen oder FinanzOnline (etwa das Übermitteln der Umsatzsteuer-, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuererklärung online). Darüber hinaus ermöglicht die Handy-Signatur auch eine sichere Kommunikation gegenüber den Kundinnen und Kunden (z. B. durch den sicheren Zugang zu Unternehmensdiensten oder die Zustellung mit Zustellnachweis an den Kunden).

Wir stehen Ihnen im Gemeindeamt für nähere Informationen gerne zur Verfügung.

Nähere Informationen zur Handy-Signatur

28.02.2018 08:00

>>> zu den Archivbeiträgen

Diesen Seiteninhalt teilen

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit Twitter