Hundeabgabe

Die Hundeabgabe ist für jeden Hund zu entrichten, der älter als 3 Monate ist. Die Abgabe beträgt für Nutzhunde - dazu zählen Hunde, die für die Bewachung von einzelstehenden Gebäuden notwendig sind, wenn sich dieses mehr als 100 m von der geschlossenen Siedlung entfernt befindet oder Hunde von beeideten Jagdaufsehern - € 6,54; für alle sonstigen Hunde € 30,- pro Jahr. Die Abgabe ist am 15.2. für das laufende Jahr fällig und wird gemeinsam mit der Müllgebühr vorgeschrieben.

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz ist eine jährliche Hundeabgabe von € 100,- zu entrichten.

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