Hundeabgabe

Zuständig

Die Hundeabgabe ist für jeden Hund zu entrichten, der älter als 3 Monate ist. Die Abgabe beträgt

  • für Nutzhunde ( Hunde, die für die Bewachung von einzelstehenden Gebäuden notwendig sind, wenn sich dieses mehr als 100 m von der geschlossenen Siedlung entfernt befindet oder Hunde von beeideten Jagdaufsehern): € 6,54 pro Jahr
  • für alle sonstigen Hunde € 40,- pro Jahr.
  • für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz ist eine jährliche Hundeabgabe von € 135,- zu entrichten.

Die Abgabe ist am 15.2. für das laufende Jahr fällig und wird gemeinsam mit der Müllgebühr vorgeschrieben.

Gültig ab 1.1.2026

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