Hundeabgaben und Hundemarke

Der Besitzer eines Hundes ist verpflichtet, diesen bei der Gemeinde zu melden, wenn er ein Alter von drei Monaten erreicht hat. Mit der Meldung wird am Gemeindeamt eine Hundemarke ausgefolgt. Diese hat der Hund außerhalb des Hauses und des umwehrten Gehöftes am Halsband befestigt zu tragen. Jagdhunde sind während ihrer Verwendung bei der Jagd vom Tragen der Marke befreit.

Die Hundeabgabe ist nicht mehr wie in der Vergangenheit bei der Ausgabe der Müllsäcke und der Auszahlung des Jagdpachtes zu bezahlen sondern wird für das Jahr 2004 erstmals mit Fälligkeit 15. Februar gemeinsam mit den Abfallgebühren mit Zahlschein vorgeschrieben. 

Die einmalig zu entrichtenden Kosten für die Hundemarke betragen € 0,60.

Zuständig

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