Kanalanschluss

Im Falle eines beabsichtigten Anschlusses an die Abwasserbeseitigungsanlage setzen Sie sich bitte mit dem Gemeindeamt in Verbindung. Es ist dann zu klären, wo der Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Entsorgungsleitung hergestellt werden kann. Die Kosten für den Kanalanschluss sind nicht in der Aufschließungsabgabe enthalten.

Diesen Seiteninhalt teilen

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit Twitter